Der nachfolgende Beitrag stellt eine Kurzfassung dessen dar, was uns während unseres Besuchs bei der deutschen Botschaft, von den Mitarbeitenden über deren Arbeit und Beziehung zwischen Benin und Deutschland, berichtet wurde.
Die Beziehungen zwischen Deutschland und Benin sind primär auf die Entwicklungszusammenarbeit bezogen, substantielle deutsche Investitionen gibt es mit wenigen Ausnahmen (DHL, erste Gespräche über Straßenbau) nicht. Der Handel zwischen Deutschland und Benin ist bis dato noch einseitig und umfasst allen voran deutsche Exporte nach Benin. Die Zusammenarbeit orientiert sich am laufenden Regierungsaktionsprogramm PAG II (2021-2026) und am Nationalen Entwicklungsplan (2018-2025). Schwerpunktbereiche der Entwicklungszusammenarbeit sind: Dezentralisierung & Kommunalentwicklung, Wasser & Sanitätsversorgung, Ausbildung & Beschäftigung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Landwirtschaft. Hinzukommt, dass Deutschland Benin dabei begleitet, Sicherheit in der nördlichen Region zu gewährleisten, die durch grenzübergreifenden Terrorismus aus den Nachbarländern bedroht wird.
Bei der Restitutionen von Kulturgütern aus Frankreich besteht auf deutscher Seite ein Austausch mit den französischen Kolleg*innen.
Seit der Regierung Talons liegt der Fokus, unterstützt durch die DACH-Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz) vermehrt auf einem dualen Bildungssystem, um technische Berufe zu fördern. Hinzukommen Investitionen und Ausbau von erneuerbaren Energien. Früher war Benin eines der Länder, die hoch verschuldet waren, bis es 1999/2000 zur Teilentschuldung kam. Heute gibt es eine restriktive Kreditannahme und durch die Ablehnung einer weiteren Entschuldung als Bonitätssignal werden öffentliche Gelder nur eingeschränkt ausgegeben.
Das BMZ vertritt seit der Amtszeit des Ministers Müller eine Förderung lokaler Wertschöpfung. Reine Ressourcenexporte sollen verringert werden und der Großteil der Weiterverarbeitung und Produktion im Land verbleiben um so neue Arbeitsplätze zu schaffen. In diesem Zusammenhang hat Präsident Talon zum Beispiel im März 2022 ein Dekret erlassen, dass ab dem 1. April 2024 den Export von unverarbeiteten Cashewnüssen verbietet (Artikel 5).
Literaturverzeichnis:
République du Bénin: Décret N° 2022 – 214 du 30 mars 2022. Verfügbar unter: http://africancashewalliance.com/sites/default/files/benin_2022decree.pdf. Zuletzt abgerufen: 30.06.2023.