Die neue Verfassung wurde am 26. Mai 2003 durch ein Referendum angenommen und ist seit dem 4. Juni 2003 in Kraft. Kennzeichen sind das Prinzip der Gewaltenteilung, ein Zwei-Kammerparlament in einem semi-präsidialen System, Menschen- und Bürgerrechte, sowie ein mit Kontrollmechanismen und aus Konsensbildung ausgerichteter Parteienpluralismus einschließlich eines Spektrums von Institutionen, die geeignet sind, den Prozess der nationalen Einheit und Versöhnung zu befördern (Ombudsmann, Versöhnungskommission, Kommission zum Kampf gegen den Genozid). Sowohl die Präsidentschaftswahlen 2010 als auch die Parlamentswahlen 2013 waren geprägt von der dominierenden Stellung der regierenden Koalition unter Führung der Rwandan Patriotic Front von Präsident Kagame. Die Wahlen verliefen friedlich und geregelt, waren aber von Mangel an echter politischer Auseinandersetzung geprägt. Eine erste wirkliche Oppositionspartei, die „Grüne Partei“, wurde 2013 nach längerem Verfahren zugelassen.
Quelle: Auswärtiges Amt, Länderinformationen, Ruanda, Innenpolitik. URL: http://www.auswaertigesamt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ruanda/Innenpolitik_node.html
Weitere wichtige Informationen:
- Durch eine 2015 bewilligte Verfassungsänderung ist es Paul Kagame (zu sehen im Headerbild) nun möglich, 2017 erneut für das Amt des Präsidenten zu kandidieren, was er in seiner Neujahrsansprache verkündete.
- Paul Kagame wuchs in Uganda auf, engagierte sich in Museveni’s National Resistance Army gegen das ugandische Obote-Regime, war Mitbegründer und später Schlüssel- und Leitfigur der Tutsimiliz RPF, aus der die gleichnamige Partei hervorging, die seit 2000 die politische Macht in Ruanda innehat.
- Durch die ruandische Dezentralisierungspolitik werden entwicklungspolitische Ziele im Rahmen der ambitionierten „Vision 2020“ versucht, in den entsprechenden lokalen Kontexten schnell und effizient umzusetzen.
- Von 2002-2012 gab es in Ruanda die sog. Gacaca-Gerichte, eine international einzigartige Form der Konfliktbewältigung auf Dorfebene, bei der lediglich Laienrichter den Prozessen vorsaßen. Ziel war die Aufarbeitung des Genozids, wobei der Anspruch dieser Gerichte nicht nur rechtlich die Täter bestrafend und aufklärend war, sondern versucht wurde, Versöhnung und Transformation in der Gesellschaft dadurch voranzutreiben. In diesen 10 Jahren wurden 10 Millionen Gerichtsprozesse auf diese Weise abgehalten.